Geschichten über Kalbe Milde
 

 




 

 

 

Ahnen Nr.:1124

Name Wiebeck Vorname Arndt
Geb.Name
DatumOrtKirchengemeindeRegister
geb. 10.02.1617 Zienau
get.
cop. vor 1639 nähe Gardelegen .
gest. .
Todesursache . Alter
Beruf Wassermüller

KinderGeb. DatumGestorben
Hans ca 1639 05.03.1721
Jochim

Eintragungen

oo2 Rohrberg - Ehestiftung 1675
Ilse Bunese oo 1675 Arent Wiebeck Müller in der Wiebecker Mühle vor Gardelegen - LHASA WR Rep H Beetzendorf II Anhang Nr. 2911 Bl. 31V – 36V (12.9.1675) * Ehestiftung
LHASA WR Rep H Beetzendorf II Anhang Nr. 2911
(Bl. 31V)
Im Nahmen der Hochgelobten Heyligen Dreyfaltigkeit, Gottes des Vaters, Gottes des Sohnes, und Gottes des Heiligen Geistes ist am heutigen unten gesetzeten Dato Eine Christliche Ehe zwischen dem Ehrenvesten und wolgeachten Meister Ahrend Wiebecken, Müllern in der Wiebecker Mühlen für der Stadt Gardelegen, als Bräutigamb an Einem, und der Ehr- und Tugendtsahmen Jungffer Ilsen Buhnesen, Jochim Buhnesen sehl. gewesenen Schulenburgischen ZollEinnehmers und Krügers zu Rohrberge nachgelaßenen Eheleiblichen Tochter als Braut anders theils mit beyderseits nehesten Freunde und Anverwandten, sonderlich der Braut Mutter genehm halt- und bewilligung abgeredet, und biß auff die Priesterliche Copulation geschloßen worden, folgender gestalt und also, Es verspricht der Bräutigamb Meister Ahrend Wiebeck Seine geliebete Braut durch öffentlich Priesterliche Copulation Ihme ehisten anvertrauen zulaßen, dieselbe zulieben, Sie mit Vernunfft zu regiren, und zu Sich in Seine von Seinem
(Bl. 31R)
Sehl. Vater ererbete, und von Seinen Geschwistern und Brüdern auff gewiße maaße erhandelte eigenthümbliche waßerMühle, zu nehmen, und Ehrlich zuernehren, Sie zu Einer alleinigen Erbin aller seiner Gühter, wie die immer nahmen haben w…dt, von Ihme jetzo schon beseßen, oder künfftig durch Gottes Segen noch erworben werden möchten, nichts davon außbescheiden insonderheit vor [er]wehnter waßer[mühlen] und dabey [bef]indlichen gebeuden [ge]rten und allen [pe]rtinentien zu …hen, solcher gestalt und also, da Er nach Gottes willen ohne hinterlaßunge leibes Erben versterben würde, das Sie so fort aller solcher Seiner Verlaßenschafft, wie oben erwehnet, wahre … einige Erbinn seyn und bleiben, und Ihres gefallens damit zuschalten und zuwalten freye macht und Gewalt haben solle, jedoch mit diesem Bedinge, das Sie davon abtrage und entrichte, was Er an Kauff terminen noch schuldig, oder Seinen dreyen Brüdern und beyden Schwestern loco Patrimonius herauß zu geben, als dann noch nachständig seyn möchte,
(Bl. 32V)
sollte aber auff sothanen fall, welches doch Gott verhüten wollen, der wittiben nicht wieder darinn zufreyen, sondern an Einen andern selbige zuvereußern und zuverkauffen, so haben des Defuncti sehl. Brüder den ersten Kauff und Jus protimi …r Ihnen vorbehalten. Dahingegen hatt nun der Braut Bruder Hans Bunese, Schulenburgischer Zollner und Krüger Seiner Schwester der jetzigen Braut auß Seinem väterlichen Hoffe und Gütern daselbste mitzugeben, und das jenige Ihr ohnwegerlich zureichen angelobet, wozu Ihn Sein Ehe pacta vom 12. t. Junius 1665. verbinden und Seine Schwester Maria Bunehsen vor diesem zur außsteuer und Hochzeittheil empfangen, als Fünffzig Thaler zum Brautschatz, jährlich mit acht Thlr in termino Martini abzutragen, und in der Hochzeit mit dem ersten den anfang zumachen, über dem das EhrenKleid wofür neun Thlr gezahlet, it: Eine Kiste, Eine Kuh, Eine Verse, zwey,
(Bl. 32R)
Schaffe mit Lämmern, zum Hochzeitentheil aber zwey fäßer Bier, Einen Ochßen für acht Thlr, Ein Polck, Einen Hamel, zwey Gänse, Einen himbten Saltz, Eien hinbten Grütze, Einen himbten Erbsen, fünff scheffel Rocken, und Einen scheffel weitzen, zu diesem obgesetzten giebet die Mutter Ihrer Tochter als der Braut Ein auffgemachtes Bette, zwölff Bettlcken, zehen Tischtücher, zehen Handpüehlen, zehen Küßebühren, Sechs SthulKüßen, Eien Banckpfuhl, und Ein Tisch Töpffig täppig Und da nach Gottes willen Sie, die Braut, ohne hinterlaßung lebendiger Leibes Erben auß diesem zeitlichen abscheiden würde, so soll als dann der Maritus alles, was Er wegen Seiner haußfrauen empfangen nicht allein zu behalten, sondern noch darzu den nachstand des versprochenen Ehegeldes vollends einzufodern allerdings befugt seyn. (Bl. 33VR enthalten eine Vorschrift dieser Ehestiftung)
(Bl. 34V)
zu mehrer und fester Haltung dieses Ehe Vertrages sind Zeugen dabey gewesen, auff des Bräutigambs seiten, Christoff Wiebeck Zollbereiter in Gardelegen, Hans Wiebeck, Schulenburgl. Müller bey Kakerbeck, und Heinrich Wiebeck, alle drey des Bräutigambs Brüder, dan N: Nachtigal, Bürger und Schuster in Gardelegen, Matthias GrundSchütze, Brauer in Gardelegen, und des Bräutigambs Schwager. An seiten der Braut, dehroselben Mutter Anna Pregers, Jochim Bunehsen sehl. Witbe, als die Mutter, Hans Bunehse der Braut Bruder, Ehr Johan Lembke Pastor zu Rohrberge, Thomas Brüning Brauer auß Gardelegen, Christoff Preger Krüger zu Immenkaht, und Mr. Nicolaus Tepellman Schmid zu Rohrberg, und der Paster Herr Johann Lembke daselbsten. Actum Rohrberge den 12. ten 7bris Anno 1675. Und als nun über vorbeschriebene Ehepacta
(Bl. 34R)
die Contrahenten und Nechste freunde dero respective Hochadeliche Obrigkeit und GerichtsHerrn ümb Confirmation und Gerichtliche bestettigung unterthänigst und gehorsahm angelanget, Ihrem suchen auch billig deferiret worden, So ist zu deren bestettigung dieselbe von erst bemelteten respective Obrigkeit und Gerichtsherren, als Sr. HochEdl. Gestrl. Herrn Dieterich Herman von der Schulenburgk, Churfürstl. Brandenburgl. Krieges Comisssario der AltenMarck, auff Apenburg, Betzendorff und Rütleben Erbherrn und Einen Ehrenvesten Raht der Stadt Gardelegen, mittels deroselben eigenhändigen Unterschrifft und vorgedruckten Insigeln außgefertiget, So geschehen den 7. ten Xbris ao 1675.
(Bl. 35V-36V enthält eine Zweitfassung dieser Ehestiftung)


LASA MD Da Amt Neuendorf Nr. 501, S. 174 - 177 (15.11./25.11.1624) - Hinweis zu Bruder Joachim
Arnt Wiebeck geht eine zweite Ehe mit Sanna Möller aus Lüffingen ein. Die Kinder erster Ehe (sechs Söhne, eine Tochter 12J alt) werden ausgesteuert und die Ehestiftung mit der zweiten Frau wird errichtet. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, das Arnt Wiebeck noch restliche Ansprüche auf väterliches Erbgeld von seinem Bruder Jochim Wiebeck in Zienau hat. Eheststifung mit Sanne Möller. In weiteren Dokumenten dieses Amtshandelsbuches ist von mehreren zeitlich begrenzten Landnutzungen des Jochim Wiebeck, Langeförischer Möller, die Rede (bis in die 1640er Jahre).

WIEBECK, Jochim Meister, „Müllern in der Langeföhrischen Müllen“, 1601 Pate bei NN Randow in Zienau, 1617 „Jochim Wiebeck Möller“ bei Hans Padicke Zienau, 1609 Merten NN „des Langeföhrischen Müllers Knecht“ Pate bei Pasche Sd Arnt Wiebeck in Zienau, 1620 Jochim Wiebeck „Langenförischer Möller“ Pate bei Claus Möller in Zienau, 1640 Pate bei Hans Wiebeck in Zienau, 1647 Pate bei Claus Wiebeck


oo Sohn (562) Kakerbeck Jahrgang 1684 - LHASA WR Rep H Beetzendorf II Anhang Nr. 2911 - Meister Arnd Wiebeck wird als Zeuge aufgeführt
(Bl. 5V)
Im Nahmen der Hochgelobten Heiligen Dreyfaltigkeit. Amen.
Zu wissen, das vntergesetzten dato eine Christliche Ehe beredet vndt getroffen worden in dem auffgebührliches ansuchen Tit: Meister Hansen Wiebecks Müllern in der Neuen Mühlen von Kakerbeck ihme die Tit: J. Margarete Bunesen Joachim Bunesen Sehl: Eheliche liebe tochter von ihrer Mutter Bruder vndt andern angehörigen zugesagt vndt versprochen ist, worzu ihnen den Gottes Segen beiderseits herzlich gewünschet wirdt. Es haben aber beide Contrahenten in gegenwart der anverwandte vndt beystände versprochen, nach Gottes wort vndt willen in Christliche Liebe vndt einigkeit beysahmen zu wohnen, vndt sein Sie mit dem, was einer dem andern zubringt wol content, vndt zu frieden, der Bräutigam zwar nimpt Krafft dieses seine liebe Braudt auff zu einer Wirklichen Mitbesitzerin Seiner, von S. G…: Gestrl [= Gestreng]. Dieterich Harman von der Schulenburg erkaufften Mühlen, darauff Er besag… des Kauffbriefefs albereit zweyhundert vier Thlr gezahlet hat; …rgegen verspricht Hans Bunese Schulenburischer Zolner vndt Krüger zu Rohrberge seiner Schwester der itzigen Jungffer Braudt aus seinen veterlichen Hoffe vndt gütern daselbsten mitzugeben worzu ihm seine Ehe pacta von 12ten Junius Ao 1665 verbinden, vndt seine Schwester Maria Bunesen vor diesen zur Aussteuwer vndt Hochzeittheil empfangen, als Fünffzig thlr zum Brautschatz Jahrlich mit Achte Thlr in Termino Martini abzutragen, vndt in der Hochzeit mit dem ersten den anfang zu machen vbers dem das Ehrenkleidt, wofür 9 Thlr gezahlet item eine Kiste, eine Verse, zwey schaffe mit lemmrn zum Hochzeittheil zwey Vesser Bier, einen ochsen vor

(B. 5R)
Achte Thlr einen polck einen hammel zwey gänse einen himpten Saltz einen himpten habergrütze, einen hinpten Erbsen, 5 scheffel Rocken vndt einen scheffel weitzen zu diesen obgesetzeten giebt die Mutter ihrer Tochter Lacken, zehen Tischtücher, Zehen Handtquellen, zehen Küsse buhren, 6 stuelküssen einen banckpfuel vndt eine TischTeppich, zu verhütung besorglicher streitigkeit, weilen man nicht wissen kann, wie die sterbfälle sich anfinden möchten, ist es gutwillig beliebet, vndt so eingerichtet worden, sollte der Brautigam vor seiner Braudt, welches Gott gnädigst verhüten wolle mit tode abgehen, so bleibet Sie possessorin vndt Erbe der Mühlen sampt derselben gesampten zubehör, wovon sie jehrlich an den Junckern vorgedachten HochEdel gebohrnen von der Schulenburg 5 wispel pachtkorn entrichtet, sonsten wegen herausgebung an die Kinder erster Ehe, ist denen dreyn Magdgen einer ieden hundert gulden albereit bey geleget das diese ihre Steifmutter davon nicht rede noch antwort zugeben hat, der Sohn aber bekompt aus der Mühlen heraus 200 Thlr, vndt eine Kuhe von der Mutter anderer Ehe, Es se… auch dieses was abgelobet ist, da sich ein sterbfal begeben möchte auff abzug der begrebnis kosten, das refialuum vndt vbriges von einem Kindt auff die andern, ferner wirdt frey behalten, das aus guten willen, wan es die Kinder darnach gemachet, vndt der Eltern Zustandt es leiden will, ieden Mägdlein da es verheyrahtet wirdt, ei faß biers vndt ein Sack vol Mehl nebenst einer Kuhe solle zugesteuret werden, auff den todesfall aber ists gar nichts, der sohn soll alleine mit ausgelobten hundert Thlr zu frieden sein, die der gestaldt auskommen sollen 50 thlr gegen der hochzeit 25 in termine des nechsten vndt wiedrum 25 auff die Zeit des folgenden Jahres was desweitern Landtgüter anbetrifft, da Er bey der Wiebeckschen Mühlen hat, Als das dritte theil von einer halben huffe, ein stück torff vndt von zwey stück hauffen, den halben theil von Kohlgarten für der Mühlen, so haben die Kinder dieser Ehe, mit denen Kindern erster Ehe

(Bl. 6V)
gleichen theil daran, sollten aber in dieser andern Ehe Kinder ermangeln, vndt die itzige braudt, so den wittibe in der Kinderstel vndt participiret zum halben theil, Sollte es sich aber begeben, das die braudt vor dem brauutigam nach dem willen Gottes mit tode, ohne nachgelassene Leibes Erben abginge, so hat der Maritus [= Ehemann] alles was Er wegen seiner hausfrauwen empfangen nicht alleine zubehalten, sondern nach dar zu … nachstandt des versprochenen Ehegeldes vollendts ein zufordern aller dingest befüget sein, zu mehrer vndt fester haltung dieses Ehe vertrages sindt Zeugen darbey gewesen,

auff des brautigams seiten
Meister Arndt Wiebeck
Christopff Wiebeck vndt
Meister Hans Schmiedt glasener aus Gardelegen
vndt Meister Hans Beker aus Gardelegen


auff der braudt seiten
Hans Bunesen der bruder
Steffen Schultze ist Schwager Joachim Preger aus Immkate

So geschehen, Kakerbeck am 19t. 9bris Ao 1684
Petrus Witthagen pastor ibidem
Seripli…et Sub seriplit


Auszug aus der Bürgerrolle von Gardelegen
Arend Wiebeck wird 1704 als Erbmüller erwähnt.

Bürgerrolle von Gardelegen aus dem Archiv der Nikolai Kirche Gardelegen



Gardelegen mit Wiebecker Mühle von 1710
Geheimes Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz;SBB_IIIC_Kart_X 25000

 
 
 
 
 
   
  
 

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