Geschichten über Kalbe Milde
 

 




 

 

 

Ahnen Nr.:615

Name Prehm Vorname Magdalena, Dorothea
Geb.Name Ahlemann
DatumOrtKirchengemeindeRegister
geb. 03.12.1688 Calbe Calbe
get. 05.12.1688 Calbe
cop. .
gest. 06.05.1773 Calbe Calbe .
Todesursache hitziges Fieber Alter 85
Beruf

KinderGeb. DatumGestorben
Joachim, Christoph
Dorothea, Elisabeth 06.02.1714 25.03.1795
Maria, Sophia
Albertus 26.10.1760
Joh., Wilhelm 06.11.1729
NN 22.02.1730 22.02.1730
Anne, Elisabeth 21.05.1731

Eintragungen
* Calbe Jahrgang 1688 S. 10
den 5.Dec. hat Joachim Ahlemann eine junge Tochter taufen lassen und Magdalene Dorothea nennen lassen.
Comp.
Albrecht Ahlemann aus Ahlum, H. Schulzens Frau aus Rohrberg, Hans Lindts Frau, Dietrich Steffens, Steffen Schultze aus Jeeben.

* Calbe Jahrgang 1714
Dorothea Elisabeth Prehm, Geburtsdatum ist zu ersehen aus dem Sterbeeintrag.

* Calbe Jahrgang 1729 S. 330
den 6.11. hat H Prehm einen jungen Sohn Joh. Wilhelm taufen lassen
Gevattern:
Hans Reinecke, Ahlemanns uxor, Claus Michael

+ Calbe Jahrgang 1730 S. 333
den 22.2. hat H Prehm ein Kind besetzen lassen.

* Calbe Jahrgang 1731 S. 348
den 21. Mai hatt die Witwe Prehmen allhier eine Tochter als posthumen Anne, Elisabeth taufen lassen.

* Calbe Jahrgang 1760 S. 296
26.10.1760 Albertus Prehm Bürger und Brauer allhier ist des Abends mit einer Hausparentation beerdigt, dem Insp. aber die Leichenpredit dennoch reichlich bezahlt worden.

+ Calbe Jahrgang 1773 S. 310 Nr. 19
den 6.5. ist Magdalena, Doth. Ahlemann seli. Joh. Dieter Prehmens Bürger und Brauer allhier nachgelaßne Witwe mit einer Abenparant (Verabschiedung), die Leichenpredit ist dem Insp. bezahlt, 84 Jahre gesorben am hitzigen Fieber

Auszug aus dem Staatsarchiv Magdeburg D Kalbe/M IX 56 Testament - Acta der publikation der vormittels Prehmen geb. Helena Dorothea Ahlemann in Calbe dem Gericht übergebenen Testament
Ergangen 1773 - Im Namen Jesu amen Demnach ich Endes benannte Helena Dorothea Ahlemannen Witwe Prehmen durch Gott den Allerhöchsten Gnade nunmehr daß dreiundachtzigste Jahr meines Alters erreicht, so habe ich nicht länger anstehen wollen, den in bedächtlich gefaßten Entschluß in Werke zu thun nämlich meinen lieben Kindern durch diese Disposition kund zu thun, wie es wegen meines wenigen Nachlasses als dann wenn der gnädige Gott mich nach seinem Willen, von dieser mühsamen Welt abgefordert, gehalten werden sollen. Wobey ich dann nicht gehalten bin, jemanden unter Ihnen zu nah zu sein, dafür mir jederzeit gleich lieb und angenehm gewesen und noch sind. Gleich wie ich nun meine Kindern sämtlich ausgestattet habe, auch ihnen allen nach meinem Vermögen gegeben, daß dieselben wohl damit zufrieden sein können, mithin mir nichts vorbehalten, als daß so genannte Rohrsche Haus mit den dazugehörigen Pertinentzien und das eintzige Capital so ich noch anzugeben habe. Also soll solches Rohrsche Haus zu 700 Thlr. schreibe Sieben Hundert Thaler für mich eingesetzt sein. Und weiland meines seligen Sohns Albert Prehms Kinder wohl das wenigste von ihrem seligen Vater auch nicht eingenommen haben, so soll dessen älteste Tochter Henriette Prehmen dasselbe dafür angtan und meine sämtlichen Kinder daran zu gleichen Teilen participieren, nämlich

1. Helena Dorothea Prehmen verhelichte Hoyern in Apenburg, nach Johann Dietrich Prehmen daselbst hinterlaßne eintzige Tochter
2. Nach Joachim Christoph Prehmen in Apenburg sämtliche Kinder
3. Dorothea Elisabeth Prehmen verheir. Stendern in Bismark
4. Maria, Sophia Prehmen verehelichte Reinecken in Calbe
5. Henriette und Anna Ilsabe Prehmen nach Albertus Prehm nachgelaßne Töchter
6. Johann, Christian Prehm Bürger und Brauer in Calbe
7. Maria Elisabeth Kleinloffen nach Anna Ilsaben Prehms hinterlaßner eintziger Tochter, hinfolglich pro parte 100 Thaler zu verwarten.
Indessen soll das Rohrsche Haus samt Zuführungen a dato bis Michaelis 1773 commun bleiben, wenn ich gleich in solchem Jahr mit Tod abgehen sollte, nach Ablauf derselben aber soll Henriette Prehmen, wie bereidts gedacht und wenn sich eine gute Gelegenheit ereignet, daß von 700 Tlr. ausgehen und errechnete Sieben portiones ad 100 Tlr. dergestalt für ausgeben das die jedoch von der Portion welche zu Nr. 5 auf sach Albert Prehm beiden Kindern kommt, ihrer Schwester Anna Ilsaben nur 50 Tlr als die Hälfte heraus gebet. Nächstjeningen sollen auch die Ein und Auskünfte von denen stipulaten Jahren, da das alles noch in communion bleibt nach Zahlung der onerum der Haupterbin Henrietten Prehmen eintzig und allhier zu fallen. Das endlich das Kapital von 144 Tlr. so bei dem Schneider Meister Daniel Luft allhier in Calbe aus Zinsen stehet, betrifft so soll die bereits erwähnte Erbin Henriette Prehmen ihr in Abtragung der übrigen Erb. Portionen einige Erleichterung zu verschaffen, solches anderfalls allein erben. Und da dieses Albert Prehms Kinder, von des seligen Joachim Christoph Prehms in Apenburg Kindern Hub Nr. 9 auch noch ein Capital von 180 Tlr zu fordern haben, so soll die Haupt Hareditricin Henriette Prehmen, deren Erb portion der 100 Tlr als ein paternum gleich solls für sich zurück behalten, und nicht befugt sein, davon an selbigen etwas daraus zu geben. Wie ich nun diesen meinen letzten Willen, Meinung und Disposition unter meinen Kindern bey Gott sei Dank noch gutem Zustand und auch genügsamer Überlegung heute gesetzt habe und darüber unverbildlich gehalten werden soll. Also will ich Ihnen auch sämtlich allen göttlichen Segen im geiste und leiblich hiermit angewünscht haben. Zu mehreren Urkund habe ich dieses eigenhändig unterschrieben auch von zwei nur dazu erbetenen Zeugen unterschreiben lassen. Geschlossen Calbe an der Milde 16. Mai 1771 Helena Dorothea Ahlem,ann Witwe Prehmen Bernhard Heinrich Schroeder quates tus ad hane dispositionem requisitus Johann Christoph Kummert Daß nun die Frau Witwe Prehmen geborenen Helena Dorothea Ahlemann in Calbe muß seine xxx Gesamt Richter früher Nachmittag um halb 3 Uhr zu früh fordern lassen und mir gegenwärtiges Testament eigenhändig zugestellt und außerdem ich ihr solches deutlich vorgelesen, bezeugt hat, wie sie alleswie darin enthalten nach ihrem ableben erfüllt haben wolle und dieses ihr letzter und wahrer Wille sei auf dasselbe mit ihrer eigenhändigen Unterschrift in Gegenwart zweier dazu erbetener Zeugen vollzogen habe und diese Disposition per testamento judiciale gesichert werden sollen, solches wird hiermit unter Beidrückung des Gesamt Gerichts ... den 19.May 1771 Müller Alvenslebischer Gesamt Richter

 
 
 
 
 
   
  
 

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